2 August 2019

Pflicht zur Meldung des Mitarbeiters beim deutschen Zollamt. Was müssen Sie wissen?

Pflicht zur Meldung des Mitarbeiters beim deutschen Zollamt. Was müssen Sie wissen?

Wenn man einen Mitarbeiter zum Arbeitseinsatz nach Deutschland entsendet, muss dieser bei der deutschen Zollbehörde angemeldet werden. Für wen gilt diese Pflicht? Wie muss man dabei vorgehen und was sind die Folgen, wenn man dieser Meldepflicht nicht nachgeht?

Entsendung eines Leiharbeiters

Sie haben sich für die Zusammenarbeit mit einer Zeitarbeitsfirma entschieden, die Mitarbeiter für Arbeitseinsätze in Deutschland entsendet. In diesem Fall sind Sie verpflichtet, diese Arbeiter beim Zollamt anzumelden. Dies soll noch vor dem Beginn der Leistungserbringung erfolgen. Die Anmeldung ist nicht kompliziert und erfolgt über Internet, man muss deshalb nicht persönlich zum Amt gehen.

Diese Verpflichtung betrifft alle Branchen. Beim Ausfüllen der Online-Anmeldung muss man die Grundangaben über den Mitarbeiter sowie die erforderlichen Informationen über die Firma ergänzen. Für diesen Vorgang muss man sich auf der Internetseite der Zollverwaltung zuerst registrieren, anschließend loggt man sich ins System mit dem zuvor gewählten Namen und Passwort ein.

Der Antrag und Ihre Pflichten

Mit der Antragstellung beim deutschen Zollamt verpflichten Sie sich, die Mindestarbeitsbedingungen zu befolgen und die Beiträge in die Urlaubskasse abzuführen. Zurzeit liegt der Mindestlohn in Deutschland bei 9,79 EUR Euro pro Stunde – dieser Betrag bleibt bis 01.10.2019 gültig. Wenn man jedoch die Änderungen der letzten Jahre berücksichtigt, kann man annehmen, dass im Jahr 2020 dieser Betrag erhöht wird. Dieser Mindestlohn betrifft der Arbeitsagentur in Deutschland. Die Mitarbeiter, die mit diesem Arbeitsagentur zusammenarbeiten, haben die Meldepflicht.

Falls man den Mitarbeiter nicht anmeldet bzw. diese Anmeldung erfolgt nicht korrekt, droht eine Geldbuße von bis zu 30.000 EUR.

Contrain arbeitet seit 20 Jahren mit Firmen aus den Branchen Logistik, Produktion, Garten und Recycling zusammen, liefert dabei moderne Lösungen aus dem Bereich der Einstellung und Lohnbuchhaltungsdienste. Wir sind sowohl auf dem polnischen Markt als auch in anderen Ländern der Europäischen Union wie Deutschland oder die Niederlande tätig. Bisher haben wir für unsere Kunden rund 20 000 Mitarbeiter vermittelt. Unsere langjährige Erfahrung hilft bei effektiver Verwaltung von Personalressourcen sowie beim Finden und bei der qualitativ besten Verwaltung von Arbeitern.

Sollten Sie Interesse an einer kostenlosen Beratung über die Anmeldung der Mitarbeiter beim Zoll haben? Füllen Sie das unten Formular aus, unser Berater wird Ihnen erklären, wie Sie dieser Verpflichtung nachgehen sollen und beseitigt sämtliche Zweifel bezüglich der Nutzung einer Personaldienstagentur.

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